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01. Einzelabnahmen gem.
§ 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO
Sie haben Änderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen? Unter gewissen Voraussetzungen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs. Wir erstellen Ihnen ein entsprechendes Gutachten zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Darin beschreiben wir genau die Änderungen und bestätigen ggf. die Vorschriftsmäßigkeit ihres Fahrzeugs.
Die Betriebserlaubnis erteilt dann das Straßenverkehrsamt in ihrem Zulassungsbezirk.
02. Vollgutachten gem. § 21 StVZO
Ihr Fahrzeug war schon einmal zugelassen?
Ob Ihr Fahrzeug dabei in Deutschland oder in einem anderen Land zugelassen war spielt dabei keine Rolle. Wir erstellen ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit ihres Fahrzeugs zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie dann eine Betriebserlaubnis.
Klassische Anwendungsfälle:
- verlorene Fahrzeugpapiere
- Fahrzeuge, die zuvor im Ausland zugelassen waren
Ihr Fahrzeug war bisher noch nicht zugelassen?
Wir erstellen ihnen ein Gutachten zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Hierbei überprüfen wir ob ihr Fahrzeug alle in der StVZO gestellten Anforderungen erfüllt. Die Betriebserlaubnis erstellt das Straßenverkehrsamt.
Klassische Anwendungsfälle sind Neufahrzeuge der Klassen:
- L - Motorräder
- T - Traktoren, Anhänger (landwirtschaftlich), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstgebaute Fahrzeuge dieser Klasse
03. Gutachten für Neufahrzeuge gem. EU(VO) 2018/858 i.V.m § 13 EG-FGV
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug gekauft, vielleicht aus dem Nicht-EU-Ausland? Vielleicht als Fahrgestell ohne Aufbau? Wenn Sie das Fahrzeug fertig gestellt haben; ob als Kipper oder als Wohnmobil; Erstellen wir Ihnen das passenden Gutachten. Auch hier wird dann die Betriebserlaubnis durch das Straßenverkehrsamt erteilt.
Klassische Anwendungsfälle sind:
- Neue LKW Fahrgestelle mit klassischen Aufbauten wie Kipper, Pritsche, Koffer, Kran, uvm.
- Neue Leicht-LKW Fahrgestelle die zum Wohnmobil vervollständigt werden
- Neue importierte Fahrzeuge beispielsweise aus dem EU-Ausland, bspw. USA, Russland, etc…
- Neue Anhänger die zum Verkehr zugelassen werden sollen
04. Gutachten zur Erteilung einer Einzel Bauartgenehmigung gem § 11 FzTV
Gewisse Bauteile an Fahrzeugen unterliegen der sog. Bauartgenehmigungspflicht. Für entsprechende Bauteile erstellen wir ihnen ein Gutachten. Welche Bauteile das sind muss im Detail besprochen werden.
05. Ausnahmegutachten gem. § 70 StVZO
Fahrzeuge für spezielle Anwendungsfälle wie zum Beispiel Schwer-und/oder Großraumtransporte benötigen eine Ausnahmegenehmigung von einzelnen Vorschriften der StVZO. Wir erstellen ihnen hierfür ein entsprechendes Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Diese entscheidet dann unter welchen Auflagen ein Ausnahme genehmigt wird.
Kosten richten sich nach Aufwand und Umfang des Gutachtens.
06. Neuausstellung ADR-Bescheinigung
Fahrzeuge, welche Gefahrgut transportieren müssen besondere Anforderungen erfüllen. Wir prüfen ob diese erfüllt sind und stellen eine entsprechende Bescheinigung aus.