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01. HU gem. § 29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung
Durch die Hauptuntersuchung (HU) wird sichergestellt, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
Wir kümmern uns um die „HU“-Plakette. Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmals zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Danach wechselt das Prüfintervall in einen Zweijahresrhythmus – die Verantwortung dafür trägt der Fahrzeughalter. Wir prüfen auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit.
02. Änderungsabnahmen gem. § 19(3) StVZO
Sie haben an ihrem Fahrzeug Tuningmaßnahmen durchgeführt und haben für die verwendeten Teile passende Gutachten, dann können wir den Anbau prüfen und einen entsprechenden Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen.
03. Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
Wenn ihr Fahrzeug 30 Jahre alt ist, können wir Ihnen ein Gutachten für ein historisches Fahrzeug erstellen. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand ist. Änderungen können unter einigen Voraussetzungen zulässig sein. Eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs vor der eigentlichen Begutachtung ist unbedingt erforderlich. Die Begutachtung beinhaltet immer eine HU und ggf. AU.
04. Wiederkehrende Gasanlagenprüfung
gem. § 41a StVZO
Wenn an Ihrem Fahrzeug eine Gasanlage verbaut ist (Autogas, Erdgas) muss diese alle 2 Jahre auf Dichtigkeit, Zustand und Vorschriftsmäßigkeit untersucht werden. Diese Untersuchung findet i.d.R. zeitgleich mit der HU statt. Bitte beachten Sie:
- der Tank muss zu mindestens 50 % gefüllt sein
- die Gasanlage muss funktionstüchtig sein
- bei Erdgas müssen die Gastanks freigelegt sein
05. Sicherheitsprüfung SP gem. § 29 StVZO
Die SP ist eine Fahrzeugprüfung ähnlich der HU. Besonderer Augenmerk liegt hierbei auf Fahrwerk, Bremsen, Lenkung und Bereifung.
Die SP ist für schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 t und für die meisten Fahrzeuge zur Personenbeförderung vorgeschrieben . Die SP findet zwischen den Hauptuntersuchungen statt.
Neben dem SP-Schild mit der SP-Prüfmarke wird für jedes Fahrzeug ein Prüfbuch angelegt
06. Fahrzeuguntersuchungen
gem. §§41 (1); 42 (1,2) BOKraft
Fahrzeuge die zur Personenbeförderung eingesetzt werden unterliegen zusätzlichen Prüfpunkten, die in der sog. „BOKraft“ aufgeführt sind.
Bei der Prüfung werden Themen wie Feuerlöscher und Notausstiege in Omnibussen aber auch z.B. die Eichung von Fahrpreisanzeigern bei Taxis behandelt.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen alle 12 Monate zur HU!
07. Verlängerung der ADR-Bescheinigung
Bei Gefahrguttransportfahrzeugen gelten strenge technische Regeln. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann durch uns geprüft und bestätigt werden.