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02. Vollgutachten gem. § 21 StVZO
Ihr Fahrzeug war schon einmal zugelassen?
Ob Ihr Fahrzeug dabei in Deutschland oder in einem anderen Land zugelassen war spielt dabei keine Rolle. Wir erstellen ein Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit ihres Fahrzeugs zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie dann eine Betriebserlaubnis.
Klassische Anwendungsfälle:
- verlorene Fahrzeugpapiere
- Fahrzeuge, die zuvor im Ausland zugelassen waren
Ihr Fahrzeug war bisher noch nicht zugelassen?
Wir erstellen ihnen ein Gutachten zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Hierbei überprüfen wir ob ihr Fahrzeug alle in der StVZO gestellten Anforderungen erfüllt. Die Betriebserlaubnis erstellt das Straßenverkehrsamt.
Klassische Anwendungsfälle sind Neufahrzeuge der Klassen:
- L - Motorräder
- T - Traktoren, Anhänger (landwirtschaftlich), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstgebaute Fahrzeuge dieser Klasse