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05. Ausnahmegutachten gem. § 70 StVZO
Fahrzeuge für spezielle Anwendungsfälle wie zum Beispiel Schwer-und/oder Großraumtransporte benötigen eine Ausnahmegenehmigung von einzelnen Vorschriften der StVZO. Wir erstellen ihnen hierfür ein entsprechendes Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Diese entscheidet dann unter welchen Auflagen ein Ausnahme genehmigt wird.
Kosten richten sich nach Aufwand und Umfang des Gutachtens.