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03. Gutachten für Neufahrzeuge gem. EU(VO) 2018/858 i.V.m § 13 EG-FGV
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug gekauft, vielleicht aus dem Nicht-EU-Ausland? Vielleicht als Fahrgestell ohne Aufbau? Wenn Sie das Fahrzeug fertig gestellt haben; ob als Kipper oder als Wohnmobil; Erstellen wir Ihnen das passenden Gutachten. Auch hier wird dann die Betriebserlaubnis durch das Straßenverkehrsamt erteilt.
Klassische Anwendungsfälle sind:
- Neue LKW Fahrgestelle mit klassischen Aufbauten wie Kipper, Pritsche, Koffer, Kran, uvm.
- Neue Leicht-LKW Fahrgestelle die zum Wohnmobil vervollständigt werden
- Neue importierte Fahrzeuge beispielsweise aus dem EU-Ausland, bspw. USA, Russland, etc…
- Neue Anhänger die zum Verkehr zugelassen werden sollen