Have any questions?
+44 1234 567 890
01. Einzelabnahmen gem.
§ 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO
Sie haben Änderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen? Unter gewissen Voraussetzungen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs. Wir erstellen Ihnen ein entsprechendes Gutachten zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Darin beschreiben wir genau die Änderungen und bestätigen ggf. die Vorschriftsmäßigkeit ihres Fahrzeugs.
Die Betriebserlaubnis erteilt dann das Straßenverkehrsamt in ihrem Zulassungsbezirk.