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04. Wiederkehrende Gasanlagenprüfung
gem. § 41a StVZO
Wenn an Ihrem Fahrzeug eine Gasanlage verbaut ist (Autogas, Erdgas) muss diese alle 2 Jahre auf Dichtigkeit, Zustand und Vorschriftsmäßigkeit untersucht werden. Diese Untersuchung findet i.d.R. zeitgleich mit der HU statt. Bitte beachten Sie:
- der Tank muss zu mindestens 50 % gefüllt sein
- die Gasanlage muss funktionstüchtig sein
- bei Erdgas müssen die Gastanks freigelegt sein