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03. Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
Wenn ihr Fahrzeug 30 Jahre alt ist, können wir Ihnen ein Gutachten für ein historisches Fahrzeug erstellen. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand ist. Änderungen können unter einigen Voraussetzungen zulässig sein. Eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs vor der eigentlichen Begutachtung ist unbedingt erforderlich. Die Begutachtung beinhaltet immer eine HU und ggf. AU.