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01. HU gem. § 29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung
Durch die Hauptuntersuchung (HU) wird sichergestellt, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.
Wir kümmern uns um die „HU“-Plakette. Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmals zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Danach wechselt das Prüfintervall in einen Zweijahresrhythmus – die Verantwortung dafür trägt der Fahrzeughalter. Wir prüfen auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit.