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06. Fahrzeuguntersuchungen
gem. §§41 (1); 42 (1,2) BOKraft
Fahrzeuge die zur Personenbeförderung eingesetzt werden unterliegen zusätzlichen Prüfpunkten, die in der sog. „BOKraft“ aufgeführt sind.
Bei der Prüfung werden Themen wie Feuerlöscher und Notausstiege in Omnibussen aber auch z.B. die Eichung von Fahrpreisanzeigern bei Taxis behandelt.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen alle 12 Monate zur HU!