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Aktuelle Änderungen zu Fahrzeugen mit Campinggasanlagen
Aktuelle Änderung zu Fahrzeugen mit Gasanlagen für den Freizeitbereich.
Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des §60 der StVZO festgelegt, dass Fahrzeuge die mit einer Campinggasanlage ausgerüstet sind, diese Anlage alle 24 Monate prüfen lassen müssen. Diese Prüfung ist nach der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) durchzuführen und ist unabhängig von der HU.
Die Campinggasprüfung wird somit verpflichtend. Dies betrifft sowohl die Wohnmobile als auch die Wohnanhänger!
Was ändert sich dadurch für Sie als Halter eines solchen Fahrzeugs?
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr:
Mit dem Erlass des §60 hat der Gesetzgeber zugleich die Möglichkeit geschaffen Verstöße entsprechend zu ahnden. So kann die Polizei nun Ordnungswidrigkeiten aussprechen.
Diese sehen wie folgt aus:
Bei Überziehung von:
- mehr als 2 bis zu 4 Monaten 15€
- mehr als 4 bis zu 8 Monaten 25€
- mehr als 8 Monaten 60€
Bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung:
Bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung ist das Vorhandensein einer gültigen Campinggasprüfung gem. Arbeitsblatt G607 nicht verpflichtend. Im Rahmen der HU muss allerdings zumindest der Strang der Heizung, auf Zulässigkeit, Zustand und Wirkung geprüft werden. Es sind dann nur noch wenige weitere Prüfpunkte, bis diese Prüfung zu einer Prüfung nach Arbeitsblatt G607 vervollständigt ist.
Diese Änderungen sind ab dem 18.06.2025 zwingend anzuwenden.
Wir führen die Prüfung gem. Arbeitsblatt G607 hier an der Prüfstelle in Löffingen durch und raten Ihnen dringend dazu, diese durchführen zu lassen.