Have any questions?
+44 1234 567 890
Änderung der Verfahrensweise bei Abnahmen gem. §§19(2,3), 21 StVZO
Sehr geschätzte Kundschaft,
Erfahrung, Expertise und Wissen brauchen Fleiß und Zeit um zu entstehen.
Oft bezahlt man auch Lehrgeld. Bisher haben wir Beratungen zu Einzelabnahmen wie Tuning, Zulassung ausländischer Fahrzeuge, verlorener Fahrzeugpapiere. etc… immer kostenfrei und in dem guten Glauben daran angeboten, dass die Kunden nach der Beratung auch die amtliche Dienstleistung danach auch in Anspruch nehmen.
Die letzten Monate und Jahre haben gezeigt, dass die Beratung sehr gerne genutzt wird. Oft sind dafür einige E-Mails, Telefonate, Recherche von Gutachten, Berechnungen oder Fotodokumentation und somit Zeitaufwand verbunden. Nicht selten klaffen zwischen dem Kundenwunsch und dem was der Gesetzgeber zulässt gewaltige Gräben auf. Es kann sein, dass eine positive Begutachtung dann nicht möglich ist.
Die Kunden sind verständlicherweise enttäuscht. Dennoch wurde eine Dienstleitung erbracht. Diese muss auch entlohnt werden. Dabei bleiben wir weit unter dem üblichen Stundenverrechnungsatz.
Es wird aber in jedem Fall eine Gebühr von 40,00€ inkl. MwSt fällig.
Sollte sich im Laufe der formalen Prüfung aller Teilegutachten, ABE, ABG, Prüfberichte, (…) ergeben, dass die Begutachtung formal möglich ist, so wird ein Anschlusstermin vereinbart. Bei diesem Termin wird der physische und technische Teil der Begutachtung durchgeführt. Werden auch hier keine Beanstandungen festgestellt, werden Ihnen die 40,00 € auf den Gesamtbetrag der Begutachtung angerechnet.
Wir bedauern sehr diesen Weg einschlagen zu müssen, doch sehen wir uns aus den Erfahrungen der letzten Zeit dazu gezwungen.